Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Kunden von Lektorat-np.de (verantwortlich: Nadine Pause), im Folgenden Auftragnehmer genannt. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde, nachfolgend Auftraggeber genannt, dass er die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Es gelten, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise, wie sie auf den Internetseiten des Auftragnehmers zum Zeitpunkt einer Auftragsanfrage zu sehen sind. Sofern von Seitenpreisen die Rede ist, handelt es sich dabei immer um eine redaktionsübliche Normseite à 1500 Zeichen inkl. Leerzeichen, Fußnoten und Verzeichnisse. Sie behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn nach Auftragserteilung eine Preissenkung oder -erhöhung vorgenommen wird. Im Zweifelsfall kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber einen Nachweis verlangen, aus dem hervorgeht, dass dieser Student/Schüler ist (Immatrikulationsbescheinigung, Schülerausweis etc.), um so von den vergünstigen Preisen profitieren zu können. Gewährte Preise und Konditionen berechtigen nicht zu der Annahme, dass diese auch in Zukunft unbestätigt gelten.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Korrekturen/Lektoratsarbeiten so sorgfältig auszuführen, dass sich möglichst keine Fehler im Text mehr finden. Das bedeutet, dass der Text des Auftraggebers hinsichtlich korrekter Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung und Silbentrennung geprüft wird und dass diese Korrekturen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Auftraggeber nachvollziehbar sind. Der Auftraggeber ist sich des Umstandes bewusst und erkennt ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext (z. B. durchschnittlich mehr als zehn Rechtschreib- und/oder Zeichensetzungs- und/oder Grammatikfehler pro Seite) sowie ein durch den Auftraggeber bewirkter hoher Zeitdruck beim Korrigieren seitens des Auftragnehmers das Erreichen dieses Ziels beeinträchtigen können, sodass auch nach Abschluss des Korrektorats immer noch ein gewisser Rest an Fehlern im oben genannten Sinne verbleiben kann. Die Grenze für die maximal tolerierbare Fehlermenge ist im Folgenden geregelt und wird vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung ausdrücklich anerkannt. Bei sich ständig wiederholenden Fehlern ist eine einmalige diesbezügliche Anmerkung des Korrektors ausreichend. Eine Garantie für völlige Fehlerfreiheit ist grundsätzlich immer ausgeschlossen.

Unbesehen davon gilt die Leistung des Korrektorats/Lektorats auch dann noch als erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss der Korrekturen/Lektoratsarbeiten durchschnittlich nicht mehr als ein Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) auf vier Seiten nachweisbar ist (maßgeblich für die Berechnung ist immer die gesamte korrigierte Textmenge).

Liegt das Fehleraufkommen des Ausgangstextes schon bei durchschnittlich über zehn Fehlern (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) pro zu korrigierender Seite, so gilt die Leistung des Korrektorats auch dann noch als erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss der Korrekturen nicht mehr als durchschnittlich ein Fehler im beschriebenen Sinne (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) pro drei Seiten nachweisbar ist (maßgeblich für diese Berechnung ist ebenfalls immer die gesamte korrigierte Textmenge).

Verbleiben Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) nach Abschluss des Korrektorats im Text und übersteigt die im Text verbliebene Fehlermenge das beschriebene Maß, so hat der Auftraggeber sie unter hinreichend genauer Benennung umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen, schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu reklamieren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text an den Auftraggeber versandt wurde. Ein reines Übermitteln des Textes vonseiten des Auftraggebers mit dem Hinweis, es fänden sich dort noch Fehler, ist als Einwand nicht hinreichend. Stattdessen hat der Auftraggeber die im Text verbliebenen Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) im Text zu markieren, sodass die Berechtigung des Einwandes und die im Text verbliebene Fehlermenge vom Auftragnehmer nachvollzogen werden können.

Der Auftragnehmer haftet generell nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Er haftet nicht für mittelbare Schäden, die durch eine fehlerhafte Korrektur entstehen, auch nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung entstehen.

Mängel müssen vom Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

Da stilistische Korrekturen stark vom Sprachgefühl des jeweiligen Lektors abhängen, verstehen sie sich immer als Verbesserungsvorschläge und bedürfen der abschließenden Überprüfung durch den Auftraggeber. Eine Haftung für stilistische Korrekturen wird daher ausgeschlossen.

Ein mangelhaftes Lektorat (inhaltliche Prüfung hinsichtlich Stimmigkeit und logischer Stringenz) ist vom Auftraggeber ebenfalls umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen, schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu reklamieren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text an den Auftraggeber versandt wurde. Erfolgt innerhalb der genannten Frist kein schriftlicher Einwand, so gilt das Lektorat als genehmigt. Kann der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber nach der Reklamation hinsichtlich eines mangelhaften Lektorats nicht glaubhaft nachweisen, dass dessen Einwände unberechtigt waren, verliert der Auftragnehmer entsprechend der Bedeutung des Mangels zu seiner Gesamtdienstleistung seine für die Zusatzleistung des Lektorats vereinbarten zusätzlichen Honoraransprüche. Die Honoraransprüche des Auftragnehmers hinsichtlich des erbrachten Korrektorats bleiben hiervon unberührt.

Für die Korrektur schwer lesbarer, unleserlicher bzw. unverständlicher Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung.

Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.

Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie oder eine sonstig geartete unübliche Form der Korrektur/Formatierung wünscht, muss er dies dem Auftragnehmer, bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen dafür, bekanntgeben. Besondere Schreibweisen, die vom jeweils aktuellen Rechtschreib-DUDEN abweichen und nicht korrigiert/lektoriert werden sollen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung seitens des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht geltend machen, der Auftragnehmer habe den Auftrag nicht entsprechend seinen Wünschen ausgeführt.

Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Geburtsurkunden oder sonstigen Dokumenten.

Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen.

Falls Zahlungsverzug besteht, berechnet der Auftragnehmer je Mahnschreiben als Aufwandsentschädigung eine angemessene Gebühr. Darüber hinaus behält sich der Auftragnehmer rechtliche Schritte vor.

Tritt der Auftraggeber vor der Lieferung der vereinbarten Leistung vom Auftrag zurück, ohne dass der Auftragnehmer hierzu einen Anlass gegeben hat, so entsteht ihm eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer in Höhe von 70 Prozent des vollständigen Auftragswerts. Dies gilt nicht für die Inanspruchnahme des Express-Service. Der Rücktritt vom Vertrag muss immer schriftlich erfolgen.

Der Auftragnehmer bemüht sich, Terminzusagen pünktlich und zuverlässig einzuhalten. Für Verzögerungen durch höhere Gewalt übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Bei durch den Auftragnehmer zu vertretendem Leistungsverzug ist der Auftraggeber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind auf die Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

Für vom Auftraggeber beigestellte Manuskripte, Originale und dergleichen haftet der Auftragnehmer, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht.

Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte von durch den Auftragnehmer bearbeiteten Texten ist der Auftraggeber verantwortlich.

Daten des Auftraggebers (Namen, Adressen usw.) werden vom Auftragnehmer nur zum internen Gebrauch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Der Auftragnehmer haftet jedoch nicht für Daten des Auftraggebers, die sich Dritte durch widerrechtliche Handlungen angeeignet haben.

Alle Texte werden vertraulich behandelt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Die elektronische Übermittlung von Texten und Daten sowie gegebenenfalls weitere Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer erfolgt jedoch auf Gefahr des Auftraggebers. Absoluten Schutz elektronisch übermittelter Daten und Informationen kann der Auftragnehmer nicht gewährleisten, da nicht auszuschließen ist, dass sich Unbefugte auf elektronischem Wege Zugriff auf die übermittelten Texte und Daten verschaffen.

Das Geschäftsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Wohnort des Auftragnehmers.

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und seinen Auftraggebern. Durch die rechtliche Unzulässigkeit oder die schriftliche Veränderung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.

Stand: Mai 2018